AGB / ARB
Sprachkurse und PauschalreisenUnsere Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von lernen & helfen Sprachreisen gelten für alle Sprachkurse (Präsenzunterricht im Ausland und Onlinekurse), die bei lernen & helfen Sprachreisen gebucht werden.
Die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) von lernen & helfen Sprachreisen gelten für alle Pauschalreisen i. S. d. § 651a Abs. 3 BGB, die bei lernen & helfen Sprachreisen gebucht werden.
- Teilnahmebedingungen für Sprachkurse
- Reisebedingungen für Pauschalreisen
- Vermittlungsbedingungen für Unterkünfte
- Teilnahmebedingungen für High-School-Programme
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die von lernen & helfen Sprachreisen („lernen & helfen“) angebotenen Sprachkurse, die für die teilnehmende Person je nach Ausschreibung auf der Internetseite von lernen & helfen online oder als Präsenzunterricht im Zielgebiet durchgeführt werden. Das Pauschalreiserecht ist auf diese Sprachkurs- und Bildungsangebote nicht anwendbar.
2. Leistungen von lernen & helfen
2.1 lernen & helfen bietet der teilnehmenden Person die auf ihrer Internetseite und in sonstigen Medien unter ihrem Namen angebotenen Sprachkurse an. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot in Verbindung mit der Buchungsbestätigung des gewählten Kurses.
2.2 Die Ausschreibung der Angebote erfolgt für alle Sprachkurse unter einer Preisangabe für die jeweilige Leistung und bezieht sich nur auf diese.
2.3 Bei allen Sprachkurs-Angeboten von lernen & helfen hat die teilnehmende Person keinen Anspruch auf die Erzielung eines bestimmten, von ihr gewünschten oder definierten Erfolges bei dem Erlernen einer Sprache oder der Verbesserung von Sprachkenntnissen durch lernen & helfen.
2.4 Die von der Lehrkraft in ihrer Muttersprache ausgeführten Sprachkurse werden sowohl bei Präsenzunterricht im Ausland als auch online von Anfang an in der Fremdsprache gehalten, für die der Kurs ausgeschrieben ist, so dass bei Verständnisproblemen allenfalls Nachfragen der teilnehmenden Person in englischer Sprache erfolgen können. Die teilnehmende Person hat keinen Anspruch darauf, dass die unterrichtende Lehrkraft der deutschen Sprache mächtig ist und / oder Fragen auf Deutsch beantworten kann.
2.5 lernen & helfen behält sich vor, bei der Durchführung von im Präsenzunterricht stattfindenden Kursen auch den teilnehmenden Personen die Teilnahme zu ermöglichen, die den Kurs sodann online verfolgen (stets unter Berücksichtigung der maximalen Teilnehmerzahl für den gebuchten Kurs). Die teilnehmende Person hat keinen Anspruch darauf, einen nur live oder online stattfindenden Kurs zu erhalten, sondern es dürfen Hybrid-Formate verwendet werden, bei welchen die am Kurs teilnehmenden Personen sowohl online als auch live teilnehmen können. Dies gilt nicht für einen ausdrücklich als Einzelunterricht gebuchten Kurs.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Anmeldung zu den Leistungen von lernen & helfen ist mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch auf der Internetseite von lernen & helfen möglich. Es wird empfohlen, das von lernen & helfen auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Buchungsformular zu nutzen. Mit der Anmeldung gibt die teilnehmende Person das Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Angabe ihrer postalischen Adresse und E-Mail-Adresse verbindlich ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch lernen & helfen zustande, über die sie die teilnehmende Person auf einem dauerhaften Datenträger mit der Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) informiert. Ist die Anmeldung nicht möglich, etwa, weil die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses bereits erreicht ist, nimmt lernen & helfen die Anmeldung nicht an und es kommt kein Vertrag zustande. Auch hierüber wird die teilnehmende Person informiert.
3.2 Bei der Anmeldung zu einem Bildungsurlaub kommt der Vertrag entsprechend Ziff. 3.1 zustande, steht aber unter der auflösenden Bedingung, dass der Arbeitgeber der teilnehmenden Person den Bildungsurlaub nicht genehmigt. In diesem Fall hat die teilnehmende Person die Nichtgenehmigung des Arbeitgebers nachzuweisen, so dass der Vertrag ab Zugang dieses Schreibens in Text- oder Schriftform aufgelöst wird.
3.3 Bei der Anmeldung von mehreren Personen durch eine anmeldende Person erfolgt diese auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten teilnehmenden Personen, für deren Vertragsverpflichtung die anmeldende Person wie für ihre eigene Verpflichtung haftet, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.4 Bei allen Angeboten gegenüber Unternehmen i. S. v. § 14 BGB (B2B) erfolgt die Anmeldung durch den Unternehmer / die Auftraggeberin für eine einzelne, bestimmte Person (Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin) oder eine Gesamtgruppe mit fester Teilnehmerzahl. Die anmeldende Person ist sodann berechtigt, einzelne teilnehmende Personen bei deren Nichtteilnahme durch neue teilnehmende Personen zu ersetzen und kann im Übrigen nach Ziff. 7 vom Vertrag zurücktreten.
4. Kein Widerrufsrecht bei Sprachkursen
Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus dem Angebot von lernen & helfen kein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher, d. h. der Vertrag kann von der teilnehmenden Person nicht widerrufen werden.
5. Leistungsänderungen, Absage eines Kurses / Rücktritt durch lernen & helfen
5.1 lernen & helfen behält sich ebenso vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von lernen & helfen für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies ist etwa der Fall bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl. lernen & helfen behält sich hier vor, zur Sicherstellung der Kursabhaltung bei geringerer Teilnehmerzahl, gleichem Kursprogramm, indes intensiverem Lernniveau die gebuchte Stundenzahl anzupassen und ggf. nach einem in der Ausschreibung benannten Schlüssel zu reduzieren (Bsp: Einzelunterricht statt Gruppenunterricht). Ebenso ist lernen & helfen ist berechtigt, wenn sie einen vereinbarten Termin nicht durch die der teilnehmenden Person ursprünglich genannte Schule oder eine ggf. als Lehrkraft genannte Person durchführen kann, einen anderen, gleichermaßen geeigneten Leistungsträger als Sprachschule zu benennen und einzusetzen. Sämtliche einseitigen Änderungsvorbehalte stehen unter der Vorgabe von Satz 1 dieser Ziffer 5.1.
5.2 lernen & helfen ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Pandemie, Streik etc.) oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen eines Kurses vorzunehmen oder ihn abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung von lernen & helfen gegenüber der teilnehmenden Person. lernen & helfen wird die teilnehmende Person unverzüglich über die Änderung des Kurses, die Abhaltung eines Kurses im Online-Format oder die Absage des Kurses aus dem genannten Grund informieren und ihr sodann ein Ersatzangebot anbieten oder die Teilnahmekosten für den nicht durchführbaren Unterricht erstatten. Sprachkurse im Präsenzunterricht, die mit Online-Option konzipiert wurden, werden online weiter durchgeführt. Eine Online-Fortsetzung berechtigt in diesem Falle nicht zum Rücktritt vom Kursangebot.
6. Zahlung durch die teilnehmende Person
6.1 Eine Anzahlung auf die Vergütung von 20 % ist stets innerhalb von zehn Tagen nach Datum der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung fällig und auf das in der Bestätigung / Rechnung genannte Konto von lernen & helfen zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb dieser Frist vor Leistungsbeginn ist der gesamte Betrag sofort fällig und bis einen Tag vor Leistungsbeginn zu zahlen. Die Anzahlung wird auf die Restzahlung angerechnet, die drei Wochen vor Kursbeginn zur Zahlung fällig ist. Die teilnehmende Person zahlt an lernen & helfen für jede Buchung ein Service Entgelt von € 39,00, es sei denn, sie bucht ein zweites Mal einen Sprachkurs von lernen & helfen und absolviert diesen.
6.2 Wird die fällige Vergütung von lernen & helfen trotz Mahnung per E-Mail und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist lernen & helfen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die teilnehmende Person mit Rücktrittskosten und ggf. Schadensersatz zu belasten.
7. Rücktritt der teilnehmenden Person / nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Die teilnehmende Person kann jederzeit vom Sprachkursvertrag zurücktreten. Sie kann sich auch um eine gleichwertige teilnehmende Ersatzperson bemühen. Dann ist der Rücktritt kostenfrei, ansonsten gilt Ziff. 7.2 und 7.3.
7.2 Tritt die teilnehmende Person vom Vertrag zurück, so steht lernen & helfen ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung zu. Dazu hat lernen & helfen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der vereinbarten Leistung, je nach Rücktrittszeitpunkt der teilnehmenden Person, wie folgt bestimmen:
- Bis einschließlich 30. Tag vor Kursbeginn: 20 % des Kurspreises
- ab 29. bis 22. Tag vor Kursbeginn: 35 % des Kurspreises
- ab 21. bis 15. Tag vor Kursbeginn: 50 % des Kurspreises
- ab 14. Tag vor Kursbeginn bis zum Kursbeginn oder bei Nichterscheinen zum Kurs: 100 % des Kurspreises.
Es steht der teilnehmenden Person stets frei, nachzuweisen, dass lernen & helfen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils anwendbaren Pauschalen entstanden ist.
7.3 Umfasst der Sprachkurs eine Prüfung, so gilt, dass bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung die Prüfungsgebühr abzüglich des Serviceentgelts von € 39,00 erstattet wird. Bei einem nach Anmeldeschluss zur Prüfung erfolgten Rücktritt von der Prüfung erfolgt keine Rückerstattung der Prüfungsgebühr.
7.4 Ein rechtlicher Anspruch der teilnehmenden Person auf Änderungen des Kurstermins oder andere Arten von Umbuchungen nach Vertragsabschluss besteht grundsätzlich nicht. Ist eine Änderung des Vertrages möglich, worüber lernen & helfen die teilneh-mende Person in Kenntnis setzt, so ist lernen & helfen berechtigt, ein Entgelt von € 39,00 pro Änderungsvorgang zu erheben. Ist die Umbuchung nicht möglich, so kann die teilnehmende Person nur nach den Ziffern 7.1 und 7.2 vom Vertrag zurücktreten. Die teilnehmende Person kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Änderung des Vertrages entstanden ist.
8. Kündigung des Vertrages
Ein ordentliches, vertraglich eingeräumtes Kündigungsrecht besteht weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages. Ein laufender Kurs mit mehreren Terminen kann nicht gekündigt werden. Zwingende, durch Gesetz eingeräumte Kündigungsrechte sind hiervon nicht berührt. Das außerordentliche Kündigungsrecht steht lernen & helfen und der teilnehmenden Person frei. Es wird empfohlen, eine Kündigung in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) vorzunehmen.
9. Verhaltens- und Mitwirkungspflichten der teilnehmenden Person
9.1 lernen & helfen ist gegenüber der teilnehmenden Person während der Dauer und im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung weisungsbefugt. Um allen teilnehmenden Personen die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zum laufenden Kurs für die teilnehmende Person nur bis zum Kursbeginn möglich. Einen Anspruch auf späteren Zugang zu oder einer Teilnahme an einer bereits laufenden Kurseinheit hat die teilnehmende Person nicht.
9.2 lernen & helfen kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die teilnehmende Person ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung von lernen & helfen nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder die teilnehmende Person sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält lernen & helfen den Anspruch auf die Vergütung abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, sofern letztere entstanden sind.
9.3 Der Anspruch der teilnehmenden Person auf Teilnahme an einer Leistung / Veranstaltung ist ausgeschlossen, soweit die Leistung für lernen & helfen im Sinne des § 275 BGB unmöglich ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn die teilnehmende Person oder eine von ihr angemeldete teilnehmende Person wegen erkennbarer Krankheit, gesundheitlichen Problemen, Gebrechen oder aus einem anderen Grund aus Sicht von lernen & helfen teilnahmeunfähig ist und die Leistung deswegen für sie nicht erbracht werden kann.
9.4 Bei Online-Sprachkursen haftet lernen & helfen nicht für den ununterbrochenen Internet-Zugang der teilnehmenden Person. Diese hat selbst Sorge zu tragen das für den Kurs empfohlene Browser-Format zur Verfügung zu halten. lernen & helfen gibt keinerlei Zusicherungen irgendeiner Art in Bezug auf die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Website oder eines Links für den Sprachkurs ab und die teilnehmende Person erkennt an, dass die Verfügbarkeit eines Online-Kurses aufgrund von Einflüssen Dritter, die nicht lernen & helfen zuzurechnen sind (insbesondere Wartungs-, Sicherheits-, Kapazitätsbelange, Störungen des Internets, Stromausfälle), zeitweise unterbrochen sein kann. lernen & helfen bemüht sich jedoch im Rahmen der technischen Möglichkeiten um eine konstante Vorhaltung ihrer Website oder ihres Übertragungslinks. Eine durchgängige Verfügbarkeit ihrer Website garantiert lernen & helfen nicht, ebenso wenig die Verfügbarkeit des Internets.
9.5 Bei Online-Sprachkursen dürfen die persönlichen Zugangsdaten der teilnehmenden Person zum Kurs von dieser nicht veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dritte sind nicht zur Nutzung der Zugangsdaten berechtigt. lernen & helfen räumt der teilnehmenden Person ein einfaches Nutzungsrecht an sämtlichen Texten sowie an sämtlichem Bildmaterial für die Dauer der Vertragsbeziehung ausschließlich für die persönliche, nicht gewerbliche Nutzung im Rahmen des Vertragszweckes ein. Dies umfasst insbesondere die Berechtigung zur Speicherung auf dem Server der teilnehmenden Person durch diesen oder den Ausdruck zur privaten Verwendung. Unter Text- und Bildmaterial fallen die im Kurs verwendeten Texte, Übungen, Bilder und Videos, sämtliche Software und etwaig überlassene elektronische Medien, die ausschließlich zum eigenen Gebrauch gespeichert und genutzt werden dürfen. Eine darüberhinausgehende Nutzung des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet, insbesondere hat die teilnehmende Person kein Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Veränderung. Das gesamte Text- und Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Verstöße gegen das Urheberrecht werden rechtlich verfolgt.
9.6 Die teilnehmende Person ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Sinne der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt die teilnehmende Person einzelne Leistungen oder Kurstage, die lernen & helfen ihr ordnungsgemäß an den ausgeschriebenen Terminen angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihr selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Abreise bei Kursen im Ausland, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Kurspreises.
11. Gewährleistung
11.1 lernen & helfen bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit der teilnehmenden Person zu erbringen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so hat lernen & helfen das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung oder Nacherfüllung trotz zweimaligen Ver-suches fehl, so hat die teilnehmende Person die gesetzlichen Rechte. Bei nur uner-heblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistungen bestehen keine Mängelansprüche. Gegenüber Unternehmen hat lernen & helfen das Recht, zwischen Nachbesserung und Nacherfüllung zu wählen.
11.2 lernen & helfen übernimmt keine Gewähr dafür, dass der gebuchte Sprachkurs die arbeitsrechtlich oder sonstigen erforderlichen Merkmale für die Zwecke der teilnehmenden Person aufweist, insbesondere, dass der Sprachkurs die Qualifikation für einen anerkannten Bildungsurlaub erfüllt.
12. Haftung, Haftungsbeschränkung
lernen & helfen haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen lernen & helfen ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von lernen & helfen. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13. Datenschutz, Widerspruchsrechte der teilnehmenden Person
13.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert lernen & helfen die teilnehmende Person in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. lernen & helfen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage der teilnehmenden Person, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Sprachkursvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der teilnehmenden Person nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die teilnehmende Person hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten der teilnehmenden Person auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die teilnehmende Person das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Die teilnehmende Person kann unter der Adresse team@lernenundhelfen.de mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder lernen & helfen unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
13.2 Mit einer Nachricht an team@lernenundhelfen.de kann die teilnehmende Person auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
14. Schlussbestimmungen, Hinweise
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel zwischen den lernen & helfen nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.
14.3 Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: lernen & helfen nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch gesetzlich nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Die Sprachkurse werden veranstaltet von:
lernen & helfen Sprachreisen
Inhaberin: Frau Silvia Schröder
Kleine Spitzengasse 2-3
D-50676 Köln (Cologne)
Tel. +49(0)221 474 21 26
www.lernenundhelfen.de
E-Mail: team@lernenundhelfen.de
USt.-ID gem. § 27a UStG: DE 234918703
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Durchführung von Sprachkursen
Haftpflichtversicherung: Dialog Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, EMail: service@dialog-versicherung.de.
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle von lernen & helfen Sprachreisen („lernen & helfen“) der teilnehmenden Person angebotenen Reisen, die Sprachkurse mit weiteren Reiseleistungen kombinieren (Pauschalreisen).
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet die teilnehmende Person lernen & helfen den Abschluss des Reisevertrages auf Basis des Reiseangebots und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Es wird empfohlen, das von lernen & helfen auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Buchungsformular zu nutzen. lernen & helfen bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch die anmeldende Person auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten teilnehmenden Personen, für deren Vertragsverpflichtung die anmeldende Person wie für ihre eigenen Verpflichtungen haftet, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung durch ihre gesetzlichen Vertreter, durch die die Anmeldung eigenhändig zu unterschreiben ist. Die vorherige schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten (gesetzlich berechtigte Inhaber des Sorgerechtes) ist für jede minderjährige teilnehmende Person erforderlich, auch wenn diese über eine andere teilnehmende Person angemeldet wurde. Jede minderjährige teilnehmende Person bzw. deren Erziehungsberechtigte haben gegenüber lernen & helfen für Notfälle eine Kontaktperson mit Telefonnummer (möglichst auch Handy-Nr.) und E-Mail-Adresse zu benennen.
1.4 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch lernen & helfen zustande. lernen & helfen bestätigt der anmeldenden Person den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger für alle teilnehmenden Personen (nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform). Dies kann per E-Mail geschehen.
1.5 Kein Widerrufsrecht bei Sprachreisen: Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus dem Angebot von lernen & helfen kein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher, d. h. der Vertrag kann von der teilnehmenden Person nicht widerrufen werden.
2. Anzahlung, Restzahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig (bei Buchungen innerhalb dieser Frist: die Gesamtzahlung), wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann.
2.2 Leistet die teilnehmende Person die Anzahlung und / oder die Rest- und Gesamtzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist lernen & helfen berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Reisevertrag zurückzutreten und die teilnehmende Person mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an Ziffer 3.2 orientieren.
3. Rücktritt durch die teilnehmende Person vor Reisebeginn, Umbuchung
3.1 Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber lernen & helfen unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zu erklären.
3.2 Tritt die teilnehmende Person vor Reisebeginn zurück oder tritt sie die Reise nicht an, so verliert lernen & helfen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann lernen & helfen eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von lernen & helfen ersparten Aufwendung sowie abzüglich dessen, was lernen & helfen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
3.3 Ein Anspruch der teilnehmenden Person nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch der teilnehmenden Person dennoch vorgenommen, kann lernen & helfen bis 31 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 39,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Die teilnehmende Person kann nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. War die Umbuchung lediglich erforderlich, weil lernen & helfen ihren vorvertraglichen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, so ist sie kostenfrei.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 lernen & helfen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird lernen & helfen die teilnehmende Person umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung der teilnehmenden Person nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von lernen & helfen zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann die teilnehmende Person eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für lernen & helfen führt. Hat die teilnehmende Person mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von lernen & helfen zu erstatten. lernen & helfen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat der teilnehmenden Person auf deren Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 lernen & helfen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. lernen & helfen hat die teilnehmende Person hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. Eine solche Änderung kann darin bestehen, dass bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl lernen & helfen zur Sicherstellung der Kursabhaltung bei geringerer Teilnehmerzahl und gleichem Kursprogramm mit intensiverem Lernniveau berechtigt ist, die gebuchte Stundenzahl anzupassen und ggf. nach einem in der Ausschreibung benannten Schlüssel zu reduzieren. Ebenso ist lernen & helfen berechtigt, wenn sie einen vereinbarten Termin nicht durch die der teilnehmenden Person ursprünglich genannte Schule oder eine ggf. als Sprachlehrer oder Sprachlehrerin genannte Person durchführen kann, einen anderen, gleichermaßen geeigneten Leistungsträger als Sprachschule zu benennen und einzusetzen.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann lernen & helfen sie nicht einseitig vornehmen. lernen & helfen kann indes der teilnehmenden Person eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass sie innerhalb einer von lernen & helfen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann lernen & helfen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben der teilnehmenden Person, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. lernen & helfen kann der teilnehmenden Person die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass die teilnehmende Person innerhalb einer von lernen & helfen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 lernen & helfen kann der teilnehmenden Person in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die lernen & helfen die teilnehmende Person nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von lernen & helfen nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt die teilnehmende Person nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Ansprüche der teilnehmenden Person nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt von lernen & helfen
5.1 lernen & helfen kann bis 3 Wochen vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn der teilnehmenden Person spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Zahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt.
5.2 Gleichermaßen kann lernen & helfen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. lernen & helfen hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
5.3 Tritt lernen & helfen nach 5.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden der teilnehmenden Person unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von lernen & helfen zurückerstattet.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1 Stört die teilnehmende Person trotz einer entsprechenden Abmahnung durch lernen & helfen nachhaltig oder verhält sie sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann lernen & helfen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält lernen & helfen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt die störende Person selbst.
6.2 Die örtliche Vertretung von lernen & helfen ist bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von lernen & helfen den Reisevertrag zu kündigen. Im Fall der Abmahnung einer minderjährigen Person wird die Abmahnung auch gegenüber den Erziehungsberechtigten ausgesprochen, was in Schrift- oder Textform, d. h. auch per E-Mail, erfolgen kann.
7. Obliegenheiten der teilnehmenden Person
7.1 Die teilnehmende Person hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von lernen & helfen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit lernen & helfen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die teilnehmende Person nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die teilnehmende Person Abhilfe, hat lernen & helfen den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. lernen & helfen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann lernen & helfen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat lernen & helfen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet lernen & helfen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann die teilnehmende Person den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung oder eine Erklärung in Textform, z. B. E-Mail, empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch die teilnehmende Person bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch lernen & helfen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag von der teilnehmenden Person gekündigt, so behält lernen & helfen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche der teilnehmenden Person nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von lernen & helfen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
9. Anzeigefristen für Gepäckschäden, Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, auch unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder lernen & helfen direkt gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
10.1 lernen & helfen informiert die teilnehmende Person über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
10.2 Die teilnehmende Person ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, lernen & helfen hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.
11. Versicherungshinweise
lernen & helfen empfiehlt jeder teilnehmenden Person den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Krankenversicherung, die im Ausland gültig ist und ggf. eine Reisegepäckversicherung. lernen & helfen kann eine Versicherung vermitteln. Detaillierte Hinweise findet die teilnehmende Person unter https://www.lernenundhelfen.de/reiseservice/reiseversicherung.htm. Dort können auch die jeweiligen Versicherungsbedingungen eingesehen werden.
12. Datenschutz, Widerspruchsrechte der teilnehmenden Person
12.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert lernen & helfen die teilnehmende Person in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. lernen & helfen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage der teilnehmenden Person, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der teilnehmenden Person nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die teilnehmende Person hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten der teilnehmenden Person auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO verarbeitet werden, hat die teilnehmende Person das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Sie kann unter der Adresse team@lernenundhelfen.de mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder lernen & helfen unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
12.2 Mit einer Nachricht an team@lernenundhelfen.de kann die teilnehmende Person auch der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
lernen & helfen ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, die teilnehmende Person über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass die teilnehmende Person unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, deutsches Recht
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen der teilnehmenden Person und lernen & helfen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3 Soweit die teilnehmende Person Kaufmann, bzw. Kauffrau oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von lernen & helfen vereinbart.
15. Hinweise auf OS-Plattforum und Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungs-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die die teilnehmende Person unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. lernen & helfen nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalterin:
lernen & helfen Sprachreisen
Inhaberin: Frau Silvia Schröder
Kleine Spitzengasse 2-4
D-50676 Köln (Cologne)
Telefon +49(0)221 474 21 36
www.lernenundhelfen.de
team@lernenundhelfen.de
USt.-ID: DE234918703
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:
Reiseveranstaltung
RV-Haftpflichtversicherung: Dialog Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, EMail: service@dialog-versicherung.de.
RV-Insolvenzversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail: ruv@ruv.de;
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe 14.2.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote von lernen & helfen, Inhaberin Silvia Schröder („lernen & helfen“ / „Vermittlerin“), bei welchen diese der mietenden Person (w/m/d) einen Mietvertrag über eine Unterkunft zu Wohnzwecken während eines Sprachkurses („Unterkunft“) mit der vermietenden Person (w/m/d), der „VP“, vermittelt. Vermieter sind i.d.R. Sprachschulen und diese sind berechtigt, den Mietvertrag durch weitere Personen oder private Vermieter als Erfüllungsgehilfen durchzuführen.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet die mietende Person der Vermittlerin den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über die Unterkunft und den Abschluss eines Mietvertrages
mit der jeweiligen VP auf der Grundlage der Beschreibung der Unterkunft auf der Internetseite von lernen & helfen und auf Basis dieser AGB verbindlich an. Die mietende Person kann stets nur für sich selbst eine Unterkunft buchen und diese allein belegen.
2.2 Der Vermittlungsvertrag mit der Vermittlerin kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages der mietenden Person durch lernen & helfen zustande, der vermittelte Vertrag durch die Annahme der VP als Vertragspartner der mietenden Person, worüber lernen & helfen diese mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Der vermittelte Vertrag (Mietvertrag) wird nur zwischen der mietenden Person und der VP als Eigentümerin der Unterkunft geschlossen. Die Erbringung der Unterkunftsleistung obliegt nicht lernen & helfen als Vermittlerin, sondern wird von der VP der gebuchten Unterkunft in eigener Verantwortung wahrgenommen. Die mietende Person muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen wegen der Vermietung an die VP richten.
2.3 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: lernen & helfen weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für einen Vertrag über die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Unterkünfte für Sprachkurse kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, die mietende Person kann ihre abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Mietvertrag auf Basis dieser AGB ist stets möglich (siehe Ziffer 7).
3. Zahlungen
3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung von lernen & helfen ist eine Anzahlung in der von der VP genannten Höhe fällig und, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben, von
der teilnehmenden Person zu zahlen. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung mit der VP ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % in der genannten Frist zu zahlen. Die Restzahlung ist ebenfalls zu dem von der VP vorgesehenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
3.2 Mit der Anzahlung ist eine Vermittlungsvergütung (Service Entgelt) an lernen & helfen fällig und zu zahlen, deren Höhe sich nach Leistungsart und Leistungsumfang von lernen & helfen richtet und der mietenden Person vorab mitgeteilt wird.
3.3 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit jeder Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto der Vermittlerin bzw. der VP. Die mietende Person hat auf das Konto zu leisten, das in der Rechnung an sie bezeichnet ist. lernen & helfen ist inkassobevollmächtigt für sämtliche Zahlungen an die VP, wenn sie dies der mietenden Person mitgeteilt hat.
3.4 Werden fällige Zahlungen von der mietenden Person trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist lernen & helfen berechtigt, von sämtlichen, mit der mietenden Person geschlossenen Verträgen (Vermittlungsvertrag, Mietvertrag), auch in Vertretung der VP, zurückzutreten bzw. diese zu stornieren und die mietende Person mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 7 zu belasten.
4. Vermietung, An- und Abreise
4.1 Die gemietete Unterkunft darf nur zu Zwecken der Bildung und des Sprachkurses genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Im Fall einer Überbelegung ist die VP berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die VP und lernen & helfen in Vertretung der VP können überzählige Personen aus der Unterkunft verweisen.
4.2 Die gemietete Unterkunft ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand mit entsorgtem Müll zu übergeben.
5. Behandlung der Unterkunft durch die mietende Person
5.1 Die mietende Person ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Die mietende Person ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden der Unterkunft oder des Inventars der VP, als Mieter gesetzlich haftbar.
5.2 Die mietende Person hat bei Ankunft die Unterkunft auf Schäden zu überprüfen und diese unverzüglich zur Anzeige bringen. Sie ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
5.3 Soweit in der Unterkunft ein Internetzugang über WLAN (Wireless Local Area Network) besteht, ist die mietende Person berechtigt, diesen Zugang selbst zu nutzen, aber darf nicht unbefugten Dritten die Nutzung gestatten. Die VP gewährleistet nicht die ständige tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für einen bestimmten Zweck, insbesondere keinen beabsichtigten beruflichen oder betrieblichen (wie etwa HomeOffice). Die VP ist jederzeit berechtigt, den Zugang der mietenden Person zum WLAN ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die VP eine Inanspruchnahme fürchten muss. Die VP behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (insbes. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Zugangsdaten wie Login und Passwort dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datentransfer erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Es besteht die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät des Mieters gelangt. Für solche Schäden übernimmt die VP keine Haftung.
6. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
Die Vermittlerin und die VP der Unterkunft behalten sich vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwen ders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt etwa, wenn eine bestimmte Unterkunft nicht verfügbar ist. Die VP ist sodann berechtigt, diese durch eine gleichwertige Unterkunft zu ersetzen.
7. Rücktritt der mietenden Person
7.1 Der Rücktritt der mietenden Person richtet sich nach den AGB der VP. Sie hat ein vertragliches Rücktrittsrecht nur, wenn die VP es ihr freiwillig eingeräumt hat. In diesem Fall richten sich die Stornierungsbedingungen nach den AGB der VP, insbesondere etwaig erhobene Stornierungsentschädigungen.
7.2 Sofern die VP eine Stornierungsentschädigung verlangt, ist der mietenden Person stets unbenommen, nachzuweisen, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der von der VP angegebenen Pauschalen entstanden ist.
8. Kündigung durch die VP wegen Verhaltens der mietenden Person
Die VP kann die Nutzung der Unterkunft bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder überzählige Personen ausweisen. Die VP kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn die mietende Person die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung der VP nachhaltig stört oder wenn die mietende Person sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung der Wohnung fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig die Unterkunft die mietende Person erheblich beschädigt
wird. Bei Gefahr im Verzug ist die VP berechtigt, die Unterkunft zu betreten und erste gefahrabwehrende Maßnahmen zu ergreifen. Die Vermittlerin ist berechtigt, Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung der VP auszusprechen.
9. Haftung von Vermittlerin, Haftungsbeschränkung
9.1 Die Vermittlerin übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der Unterkunftsleistungen in der Unterkunft. Hierfür haftet die VP als Vertragspartnerin der mietenden Person.
9.2 lernen & helfen haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung der mietenden Person. Die Angaben über die vermittelte Unterkunft beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Eigentümer der Unterkunft und der Schulen bzw. der VP gegenüber der Vermittlerin, die die Vermittlerin übernimmt, und stellen somit keine eigene Zusicherung der Vermittlerin gegenüber der mietenden Person dar.
9.3 lernen & helfen haftet als Vermittlerin von Einzelleistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Vermittlerin nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Vermittlerin ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungender gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vermittlerin. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
10. Datenschutz
10.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert die Vermittlerin die mietende Person in der Datenschutzerklärung auf der Webseite und im Datenschutzhinweis. Die Vermittlerin hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, der Buchungsanfrage der mietenden Person, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungs- oder Mietvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten der mietenden Person werden ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die mietende Person hat
jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern seine personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die mietende Person das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Die mietende Person kann unter der Adresse team@lernenundhelfen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
10.2 Mit einer Nachricht an team@lernenundhelfen.de kann die mietende Person auch der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages und umgekehrt.
11.2 Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.3 Soweit die mietende Person Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von lernen & helfen vereinbart.
11.4 Hinweise: Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Die MIETENDE PERSON unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Die Vermittlerin nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, hieran teilzunehmen.
Vermittlerin: lernen & helfen Sprachreisen, Inhaberin: Frau Silvia Schröder, Kleine Spitzengasse 2-3, D-50676 Köln (Cologne), Tel. +49(0)221 474 21 26; www.lernenundhelfen.de; E-Mail: team@lernenundhelfen.de; USt.-ID gem. § 27a UStG: DE 234918703;
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Unterkünften als Einzelleistung;
Haftpflichtversicherung: Dialog Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, EMail: service@dialog-versicherung.de..
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt.
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle von lernen & helfen Sprachreisen („lernen & helfen“) angebotenen High-School-Programme, bei welchen die teilnehmende Person mindestens drei Monate eine Gastschule im Ausland besucht.
1. Abschluss des Gastschulaufenthaltsvertrages
1.1 Mit der Buchung (Anmeldung zum Gastschulaufenthalt) bietet die teilnehmende Person lernen & helfen den Abschluss des Aufenthaltsvertrages auf Basis des Angebots und diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen verbindlich an. Der Zweck des Aufenthaltes ist die Förderung von Sprachkenntnissen der teilnehmenden Person und ihre Auseinandersetzung mit der Kultur im Gastland durch den geregelten Schulbesuch im Aufnahmeland. lernen & helfen wird für eine nach den Verhältnissen des Aufnahmelandes angemessene Unterkunft sowie für die Beaufsichtigung und die Betreuung der teilnehmenden Person in der Gastfamilie sorgen und steht während des gesamten Auslandsaufenthaltes gemeinsam mit der Gastschule als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Es wird empfohlen, für die Anmeldung die von lernen & helfen vorbereiteten Formulare zu verwenden.
1.2 Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung durch sämtliche gesetzliche Vertreter, die im Original mit Unterschrift vorliegen muss. Ohne den Erhalt einer durch alle Erziehungsberechtigten abgegebenen Anmeldung in Schriftform ist die Anmeldung zum Gastschulaufenthalt nicht verbindlich.
1.3 Der Vertrag über den Gastschulaufenthalt kommt mit der Annahme der Anmeldung durch lernen & helfen zustande. lernen & helfen bestätigt der anmeldenden Person bzw. ihren gesetzlichen Vertretern den Vertragsabschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform). Dies kann per E-Mail geschehen.
1.4 Kein Widerrufsrecht: Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht
für Verbraucher, d. h. der Gastschulaufenthaltsvertrag kann weder durch die teilnehmende Person noch durch deren gesetzliche Vertreter oder Erziehungsberechtigte widerrufen werden. Der Rücktritt vom Vertrag ist nach diesen Teilnahmebedingungen möglich (siehe Ziff. 3) und nach dem Gesetz. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Leistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % auf den Gesamtpreis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Eine weitere Zahlung von 30 % auf den Gesamtpreis ist sodann sechs Monate vor Aufenthaltsbeginn fällig und zu zahlen. Die Restzahlung von 50 % ist vier Wochen vor Aufenthaltsbeginn, fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass der Gastschulaufenthalt durchgeführt wird.
2.2 Leistet die teilnehmende Person bzw. ihre gesetzlichen Vertreter die Anzahlung und / oder die Rest- und Gesamtzahlung für den Gastschulaufenthalt nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist lernen & helfen berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Gastschulaufenthaltsvertrag zurückzutreten und die teilnehmende Person mit Rücktrittskosten zu belasten (siehe Ziff. 3.2). Dies gilt nicht, wenn die teilnehmende Person oder ihre gesetzlichen Vertreter ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatten.
3. Rücktritt vor Aufenthaltsbeginn
3.1 Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber lernen & helfen unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zu erklären.
3.2 Tritt die teilnehmende Person vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurück oder tritt sie ihren Gastschulaufenthalt nicht an, so verliert lernen & helfen den Anspruch auf den Aufenthaltspreis, ist aber berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. lernen & helfen behält sich vor, eine Entschädigung konkret anhand des Aufenthaltspreises abzüglich des Wertes der von lernen & helfen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch eine etwaige anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt, zu berechnen. Auf Verlangen der teilnehmenden Person kann die Höhe der Entschädigung begründet werden.
3.3 lernen & helfen kann eine Rücktrittsentschädigung nach Ziffer 3.2 nur fordern, wenn lernen & helfen die teilnehmende Person auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet und spätestens zwei Wochen vor Antritt des Aufenthaltes über den Namen und die Anschrift der für die teilnehmende Person nach Ankunft bestimmten Gastfamilie und den Namen und die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert hat. War dies nicht der Fall, so fällt bei einem Rücktritt der teilnehmenden Person keine Rücktrittsentschädigung an.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 lernen & helfen behält sich vor, den Preis des Gastschulaufenthaltes nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Preises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Leistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für den betreffenden Aufenthalt geltenden Wechselkurse ergibt. Der Preis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro teilnehmender Person auf den Preis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird lernen & helfen sie umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung der teilnehmenden Person nicht später als 20 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von lernen & helfen zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Preises vorsieht, kann die teilnehmende Person eine Senkung des Aufenthaltspreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Aufenthaltsbeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für lernen & helfen führt. Hat die teilnehmende Person mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von lernen & helfen zu erstatten. lernen & helfen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat der teilnehmenden Person auf deren Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 lernen & helfen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Preis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. lernen & helfen hat die teilnehmende Person hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Aufenthaltsbeginn erklärt wird. Eine solche Änderung kann darin bestehen, dass die Gastfamilie für die teilnehmende Person bis zwei Wochen vor Aufenthaltsbeginn ausgetauscht wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Preises, kann lernen & helfen sie nicht einseitig vornehmen. lernen & helfen kann indes der teilnehmenden Person eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass sie innerhalb einer von lernen & helfen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Aufenthaltsbeginn unterbreitet werden. Kann lernen & helfen den Gastschulaufenthalt aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Leistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben der teilnehmenden Person, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. lernen & helfen kann der teilnehmenden Person die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass sie innerhalb einer von lernen & helfen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Aufenthaltsbeginn unterbreitet werden.
4.5 lernen & helfen kann der teilnehmenden Person in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einem anderen Gastschulaufenthalt anbieten, über die lernen & helfen die teilnehmende Person nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von lernen & helfen nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt die teilnehmende Person nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt von lernen & helfen
5.1 lernen & helfen kann vom Vertrag vor Beginn des Gastschulaufenthaltes zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. lernen & helfen hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
5.2 Tritt lernen & helfen nach 5.1 vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Aufenthaltspreis. Auf diesen Preis geleistete Zahlungen werden der teilnehmenden Person unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von lernen & helfen zurückerstattet.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1 Stört die am Gastschulaufenthalt teilnehmende Person trotz einer entsprechenden Abmahnung durch lernen & helfen nachhaltig oder verhält sie sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann lernen & helfen ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Dabei behält lernen & helfen den Anspruch auf den Aufenthaltspreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt die störende Person selbst.
6.2 Örtliche Vertreter von lernen & helfen sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von lernen & helfen den Aufenthaltsvertrag zu kündigen.
7. Kündigung durch die teilnehmende Person nach Aufenthaltsbeginn
Die teilnehmende Person kann den Gastschulaufenthaltsvertrag nach Aufenthaltsbeginn bis zur Beendigung des Aufenthaltes jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. In diesem Fall ist lernen & helfen berechtigt, den vereinbarten Preis für den Aufenthalt abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. lernen & helfen ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung der teilnehmenden Person umfasst, für deren Rückbeförderung zu sorgen. Die Mehrkosten fallen der teilnehmenden Person zur Last, es sei denn, diese ist berechtigt, nach § 651l BGB kündigen.
8. Obliegenheiten der teilnehmenden Person, eigene Anreise
8.1 Die teilnehmende Person hat auftretende Mängel unverzüglich lernen & helfen unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit lernen & helfen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die teilnehmende Person nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die teilnehmende Person Abhilfe, hat lernen & helfen den Mangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. lernen & helfen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann lernen & helfen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Leistungen, hat lernen & helfen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
8.2 Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet lernen & helfen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann die teilnehmende Person den Vertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung oder eine Erklärung in Textform, z. B. E-Mail, empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch die teilnehmende Person bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch lernen & helfen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag von der teilnehmenden Person gekündigt, so behält lernen & helfen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den vereinbarten Aufenthaltspreis; Ansprüche der teilnehmenden Person nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
8.3 Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass sie bei eigener Anreise rechtzeitig zum Gastschulaufenthalt am Zielort ankommt. Sie muss bei selbst gebuchten Flügen sicherstellen, einen genügend langen zeitlichen Vorlauf zum ersten Tag in der Gastschule zu haben, und bei Ankunft am Abreise-Flughafen mindestens drei Stunden vor Abflug einzutreffen, um den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitskontrollen rechtzeitig durchführen zu können. Es sollte ebenso ein Tarif für die selbst gebuchten Flüge gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit unproblematisch möglich sind.
9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von lernen & helfen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
10. Anzeigefristen für Gepäckschäden, Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, auch unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck lernen & helfen gegenüber anzuzeigen, wenn vertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
11.1 lernen & helfen informiert die teilnehmende Person über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste oder Nachweise wegen Maßnahmen zur Covid-19-Bekämpfung), die für den Aufenthalt erforderlich sind.
11.2 Die teilnehmende Person ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Die teilnehmende Person muss darauf achten, dass ihr Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist sie für die Einhaltung aller für die Durchführung des Aufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, lernen & helfen hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.
12. Versicherungshinweise
lernen & helfen empfiehlt jeder teilnehmenden Person den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Krankenversicherung, die im Ausland gültig ist und ggf. eine Reisegepäckversicherung. lernen & helfen kann eine Versicherung vermitteln. Detaillierte Hinweise findet die teilnehmende Person unter https://www.lernenundhelfen.de/reiseservice/reiseversicherung.htm. Dort können auch die jeweiligen Versicherungsbedingungen eingesehen werden.
13. Datenschutz, Widerspruchsrechte der teilnehmenden Person
13.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert lernen & helfen die teilnehmende Person in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. lernen & helfen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage der teilnehmenden Person, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Gastschulaufenthaltsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der teilnehmenden Person nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die teilnehmende Person hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten der teilnehmenden Person auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die teilnehmende Person das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Sie kann unter der Adresse team@lernenundhelfen.de mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder lernen & helfen unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
13.2 Mit einer Nachricht an team@lernenundhelfen.de kann die teilnehmende Person auch der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, deutsches Recht
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastschulaufenthaltsvertrages einschließlich dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen der teilnehmenden Person und lernen & helfen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3 Soweit die teilnehmende Person Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentliches Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von lernen & helfen vereinbart.
15. Hinweise auf OS-Plattform und Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungs-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die die teilnehmende Person unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. lernen & helfen nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Veranstalterin: lernen & helfen Sprachreisen
Inhaberin: Dipl.-Kffr. Silvia Schröder
Kleine Spitzengasse 2-4, D-50676 Köln (Cologne)
Telefon +49(0)221 474 21 36
www.lernenundhelfen.de
team@lernenundhelfen.de
USt.-ID: DE234918703
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:
Reiseveranstaltung
RV-Haftpflichtversicherung: Dialog Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, EMail: service@dialog-versicherung.de.
RV-Insolvenzversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail: ruv@ruv.de
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Gastschulaufenthaltsvertrag findet deutsches Recht Anwendung.
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